Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH)

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für Verträge, Lieferungen, Angebote und Leistungen jeglicher Art, die Sie mit der Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) schließen für gewerbliche und private Kunden .

(2) Diese AGB gelten für alle Unternehmern, Privat-Vertragspartner, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (jeweils i.S.d § 310 AGB). 

(3) Individualvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben von diesen AGB's unberührt, bedürfen aber der Schriftform, mündliche Abreden bestehen nicht.

§ 2 Zustandekommen von Vertragsabschlüssen

(1) Verträge, sonstige Vereinbarungen und/oder Dienstleistungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) oder durch unsere Lieferung/Leistung verbindlich.

(2) Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsabschluss in unserem ERP-System gespeichert und spätestens nach 10 Jahren gelöscht.  

§ 3 Zahlung

(1) Der Rechnungsbetrag kann per Vorkasse oder gegen Rechnung (nach Vereinbarung) gezahlt werden. 

(2) Der vereinbarte Preis ist, falls nicht anders vereinbart, unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden zuerst Mahnkosten i.H.v 10,00 € und bei zweiter Mahnung Mahnkosten i.H.v 20,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

(3) Wir sind berechtigt, die uns aus der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden zustehenden Forderungen an Dritte abzutreten, soweit die Abtretung einer Forderung gesetzlich nicht ausgeschlossen ist.

§ 4 Preise/Versand/Lieferfristen/Gefahrenübernahme

(1) Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise. Sie verstehen sich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer und ab Lager (ausschließlich Verpackung Versand, Beladung, Entladung, Transportkosten, etc.). Bei Belieferung trägt der Käufer die anfallenden Kosten. Preise und Produkte, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxies etc.) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig.

(2) Die entstehenden Versandkosten sind abhängig von der Produkt- und Versandart. 

(3) Verpackungen werden mit Vertragsabschluss Eigentum des Kunden; eine Ausnahme bilden EUR-Paletten sowie See- und Schiffs-Container. Diese gelten nicht als Verpackung und bleiben Eigentum der Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH). Sie sind vom Kunden auf dessen Kosten (Transport, Zölle, Verzollung, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an uns zurückzugeben.

(4) Für Lieferungen in das Nicht-EU Ausland übernimmt der Vertragspartner anfallende Kosten für Zölle und Gebühren und ggf. Einfuhrumsatzsteuer. Ausländische Steuern, Abgaben oder Zölle, die wir im Lande der Leistung vom Rechnungsbetrag bzw. bei Einfuhr der Produkte zu entrichten haben, trägt der Kunde. Der Kunde hat diese, soweit möglich und gesetzlich zulässig, direkt zu entrichten, andernfalls sind uns diese auf erste Aufforderung zu erstatten. Des Weiteren ist die weitere Veräußerung in die Vereinigten Staaten von Amerika untersagt.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den vereinbarten Preis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung berechtigt.

(6) Sollte zwischen dem Zustandekommen des Vertragsabschlusses und der Lieferung mehr als 2 Monate liegen und sich der der Marktpreis um mehr als 5 Prozentpunkte zum Angebotspreis erhöhen, so ist der Verkäufer brechtigt den Verkaufspreis anzupassen. Dies wird dem Kunden in Schriftform mitgeteilt. Der Kunde kann aus dem vorgenannten Grund vom Kauf zurücktreten, dies bedarf der Schriftform. Sollte bei dem Kaufabbruch jedoch ein Artikel kundenspezifisch bestellt werden müssen, kann dieser nicht storniert werden und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. 

(7) Lieferfrist

(a) Die voraussichtlichen Liefertermine werden auf unseren Auftragsbestätigungen vermerkt. Sollte die Ware nicht oder nicht innerhalb der angegebenen voraussichtlichen Lieferzeit lieferbar sein, informieren wir Sie vor Annahme der Bestellung entsprechend und Sie sind – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(b) Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und dem Verkäufer alle zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Angaben bekannt sind.

(c)Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

d) Sollte ein Liefertermin, der durch den Verkäufer bestätigt wurde, aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden können, besteht für den Vertragspartner kein Anspruch auf Entschädigungen oder Ausgleichszahlungen für seine daraus entstehenden Versäumnisse.

(8) Covid 19-Klausel

(a) Im Falle von Lieferverzögerungen oder -ausfällen, die direkt oder indirekt eine Folge des Ausbruchs des Coronavirus (allgemein bekannt als COVID-19) sind oder damit in Zusammenhang stehen, ist die H&K Innovative Solutions (GmbH) berechtigt, die Lieferfristen entsprechend
anzupassen oder andere vernünftigerweise erforderliche Vertragsanpassungen vorzunehmen.

(b) Sollte eine Lieferverzögerung durch höhere Gewalt entstehen, so hat der Kunde keine Ansprüche (insbesondere keine Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Schadensersatz) gegen uns. 

(9) Um Lieferverzögerungen zu vermeiden, behält sich die Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) das Recht vor, statt der angebotenen gleichwertige Produkte zu liefern. Ein Aufpreis oder Minderpreis entsteht dadurch nicht. Der Vertragspartner wird darüber informiert und kann innerhalb von 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten, der Vertragsrücktritt aus vorgenannten Grund bedarf der Schriftform.     

(10) Gefahrenübernahme 

(a) Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der Versandart. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.

§ 5 Eigentums-Urheberrecht und Geheimhaltung

 (1)  Die Eigentums-und Urheberrechte an Aufbauzeichnungen, Berechnungen sowie Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang einer Geschäftsbeziehung und/oder durch Vertragsabschlüsse mit der Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) entstehen, behält sich die Firma H&K Innovative Solutions (GmbH) vor.

 (2) Eine Weitergabe und Vervielfältigung von Aufbauzeichnungen, Planungen, Angeboten und Rechnungen an Dritte ist nicht gestattet. Eine Ausnahme ist nur durch vorherige Absprache zwischen der H&K Innovative Solutions (GmbH) und dem direkten Vertragspartner möglich und bedarf der Schriftform.

(3) Alle durch die Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) erstellten Angebote, Kalkulationen und Entwürfe dürfen nicht ohne deren Zustimmung in Schriftform an Dritte weitergegeben werden. Eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen, kann eine Vertragsstrafe, die vom Gericht zu bestimmen ist und falls nötig durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft und festgelegt wird, verhängt werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Erzeugnisse oder Dienstleistungen bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang aller Forderungen an den Kunden in unserem Eigentum. 

(2) Der Vertragspartner hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten oder, falls die Ware an Dritte weiterveräußert wird, dies sicherzustellen.

(3) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können.

(4) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis führen. Bei laufender Rechnung gelten die Vorbehaltsware sowie die daraus entstehenden Forderungen als Sicherung für die Gesamt-Forderung.

(5) Die in unserem Eigentum bzw. in unserem Miteigentum stehende neue Ware sichert unsere Forderung in gleicher Weise wie die von uns ursprünglich gelieferte Vorbehaltsware.

§ 7 Beschränkung bzw. Ausschluss unserer Haftung

(1) Für Sachmängel i.S.d. §434 BGB haftet der Verkäufer wie folgt:

(a) Die gelieferte Ware muss durch den Käufer unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschädigungen geprüft werden. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich in Schriftform mitzuteilen. Bei Lieferung per Spedition muss der Käufer eine Beschädigung der Verpackung auf dem Lieferschein vermerken. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt  werden. Folgende Beanstandungen sind ausgeschlossen:

(b) Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden und soweit im Folgenden nichts anderes festgelegt ist. Die Haftung bei geringer Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von nicht erzielten Einsparungen, von Zinsverlusten sind ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer.

(c) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel an der gelieferten Ware vor, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. 

(2) Aufstellung und Montage 

(a) Alle angebotenen Produkte werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme ab Werk geliefert. 

(b) Alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge werden ausschließlich durch den Vertragspartner übernommen.

(3) Bei Schäden, die durch Inbetriebnahme an Gebäuden, an Leib und Leben oder Einrichtungen, entstehen, haftet ausschließlich die in Betrieb nehmende verantwortliche Person, sofern nicht grobe Schuld (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) vorliegt.

(4) Die Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) haftet nicht bei Verzögerungen durch das Entladen der Fracht beim Käufer oder an der festgelegten Lieferadresse.

§ 8 Datenverarbeitung 

(1) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die Fa. H&K Innovative Solutions (GmbH) personenbezogene Daten des Käufers verarbeitet, speichert. Ein Vertragsabschluss ohne Datenverarbeitung ist nicht möglich, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn nicht gesondert vereinbart, nicht.

§ 9 Nebenabreden, Erfüllungsort,  Salvatorische Klausel

(1) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(2) Bezüglich der Einbeziehung dieser AGB und für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger aus dem Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften und/oder Folgegeschäften ergeben, gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch diese Rechtswahl und die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf) wird durch die vorstehende Rechtswahl nicht ausgeschlossen.

(3) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB's unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB's im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.   

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H&K Innovative Solutions (GmbH): 29.12.2021

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